13.2 Der 12-Stunden-Tag – Lösungsfindung durch Mediation
Fragestellung
Seit 01.09.2018 gilt in Österreich für Arbeitnehmer der so genannte „12-Stunden-Tag“. Damit wird die Ausweitung der möglichen Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag bzw auf 60 Stunden pro Woche verstanden. Ursprünglich war das Inkrafttreten des Gesetzes per 1. Jänner 2019 geplant. Tatsächlich gelten aber die neuen Bestimmungen bereits seit dem letzten Quartal des Jahres 2018. Im vergangenen halben Jahr konnten somit erste Erfahrungen in der Praxis der Umsetzung der Regelungen gemacht werden. Die folgenden Seiten beschäftigen sich mit den praktischen Herausforderungen der gesetzlichen Regelungen sowie mit der einvernehmlichen Beilegung von daraus resultierenden Konflikten mittels Mediation.