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FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5.8 Angestelltengesetz

Änderung des Angestelltengesetzes

BGBl I Nr 153/2017

Inkrafttreten: 1. Jänner 2018

Betroffene Vorschrift

Bundesgesetz vom 11. Mai 1921 über den Dienstvertrag der Privatangestellten (Angestelltengesetz – AngG)

Schwerpunkte des Gesetzes

Mit der Änderung des § 20 Abs 1 AngG entfällt die Voraussetzung einer Mindestarbeitszeit für die Geltung der allgemeinen Kündigungsfristen. Somit gilt nun auch für Teilzeitangestellte die sechswöchige Kündigungsfrist, die sich ab dem dritten Dienstjahr entsprechend der Dauer der Dienstzugehörigkeit erhöht, anstatt, wie bisher, die im ABGB geregelte vierzehntägige Kündigungsfrist.

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