2.1.8 Fachkräfteverordnung 2015 und Änderung der Fachkräfteverordnung 2015
BGBl II Nr 278/2014
Inkrafttreten: 01.01.2015
Betroffene Vorschriften
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der für das Jahr 2015 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden (Fachkräfteverordnung 2015)
Schwerpunkte der Verordnung
Fachkräfteverordnung 2015
Zu einer Beschäftigung als Fachkraft dürfen im Jahr 2015 Ausländer in folgenden Mangelberufen zugelassen werden: FräserInnen, SchwarzdeckerInnen, DreherInnen, LandmaschinenbauerInnen, DachdeckerInnen, TechnikerInnen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Maschinenbau, TechnikerInnen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Starkstromtechnik, SchweißerInnen, SchneidbrennerInnen, Werkzeug-, Schnitt- u StanzenmacherInnen, sonstige SpenglerInnen, TechnikerInnen für Starkstromtechnik (§ 1).
Hinweis:
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft und gilt für Anträge, die bis zum 5. November 2015 gestellt wurden (§ 3).
Änderung der Fachkräfteverordnung 2015 mit BGBl I Nr 5/2015
Inkrafttreten: mit Kundmachung, 22.01.2015
Die Mangelberufe im Katalog des § 1 werden erweitert um diplomierte Krankenpfleger, -schwestern, die ihre im Nostrifikationsbescheid des Landeshauptmannes vorgeschriebene Ergänzungsausbildung bis Ende 2014 begonnen haben.