6.1.1 Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Allgemein
Die Frage nach einer Existenz von Grundrechten auf Unionsebene ist eng mit dem Charakter der Supranationalität von Unionsrechtsakten verbunden. Supranationalität, also die Setzung von Recht, das unmittelbar in den Mitgliedstaaten wirkt, befähigt die Union hoheitlich zu handeln. Daher hat sich auch bereits in den Zeiten der Gemeinschaften die Frage nach einer allfälligen Grundrechtsbindung/existenz gestellt. Mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union hat die Union nun ihren eigenen kodifizierten Katalog an Grundrechten erhalten, der jedoch keine Rückwirkung enthält. Die GR-Charta ist neben den bisher entwickelten Rechtsgrundsätzen im Unionsrecht (vgl Art 6 Abs 3 EUV) anzuwenden und stellt neben der Anwendbarkeit der EMRK einen Teil des Grundrechtsschutzes der EU dar.