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Dokument-ID: 796437
1.6.4 All-In-Verträge
Unter einer All-In-Vereinbarung (Pauschalentgeltvereinbarung) versteht man die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass mit dem bezahlten Entgelt auch bereits die Leistung allfälliger Mehr- und Überstunden monetär abgegolten ist. Eine All-In-Vereinbarung ändert allerdings in keinem Fall die Festlegungen der Normalarbeitszeit und die Grenzen der höchstzulässigen Tages- bzw Wochenarbeitszeit.