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Dokument-ID: 798753
3.5.3 BringYour Own Device (BYOD)
Eng verbunden mit dem Thema Arbeitnehmerdatenschutz ist das Phänomen, dass Mitarbeiter in einem Unternehmen ihre eigenen elektronischen Geräte (vor allem Smartphone, Tablet und Notebook) für betriebliche Zwecke verwenden wollen/dürfen und diese daher mehr oder weniger intensiv in die betriebliche IT-Infrastruktur eingebunden werden. Diese Entwicklung wird auch im deutschsprachigen Raum mit der englischen Formulierung „Bring Your Own Device“ (BYOD) bezeichnet.