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Wolfram Hitz | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.6.12 Anrechnung von Karenzzeiten

Einleitung

Mit 1. August 2019 tritt eine Neuregelung des § 15f Abs 1 MSchG im Kraft, wodurch künftig Karenzzeiten in vollem Ausmaß für sämtliche dienstzeitabhängige Ansprüche anzurechnen sind. Die Regelung gilt jedoch erst bei Karenzen, die für Geburten ab 01.08.2019 in Anspruch genommen werden.

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