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Dokument-ID: 994571
9 Angleichung von Arbeitern und Angestellten
Nach wie vor gibt es zwei unterschiedliche Gruppen von Arbeitnehmern, nämlich Arbeiter und Angestellte, die in durchaus wesentlichen Bereichen des kollektivvertraglichen und individuellen Arbeitsrechts unterschiedlich behandelt werden – zumeist zum Nachteil der Arbeiter.