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Dokument-ID: 940988
5.2.9 Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten im Konzern
Innerhalb eines Konzerns findet gewöhnlich ein reger Datenaustausch von Arbeitnehmerdaten statt. Nach der DSGVO werden Unternehmen, die Teil eines Verbunds (insbesondere Konzerne) sind, nicht als eine einheitliche speichernde Stelle, sondern als eigenständige Einheiten behandelt. Ein Konzernprivileg kennt das europäische Datenschutzrecht also grundsätzlich nicht. In der Praxis wird häufig übersehen, dass ein derartiger Datenaustausch nur eingeschränkt zulässig ist.