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Dokument-ID: 1203248
2.12.6 Altersteilzeit: Neue Hürden und Einschränkungen ab 01.01.2026
Verkürzte Bezugsdauer
Das Altersteilzeitgeld wird künftig nur noch für maximal drei (statt bisher fünf) Jahre gewährt.
Das bedeutet, dass Personen mit Anspruch auf eine Korridorpension frühestens mit 60, andere Beschäftigte frühestens mit 62 in eine staatlich geförderte Altersteilzeit gehen werden können. Dabei sind folgende Übergangsfristen zu beachten: