10 Betriebsrat versus Personalvertretung – Gemeinsames und Unterschiede in den Kompetenzen
Durch die Gesetzgebung wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass eine durch Wahl legitimierte innerbetriebliche Interessenvertretung einen wesentlichen Beitrag sowohl zur Rechtssicherheit als auch zum Betriebsfrieden leistet. Aus diesem Grund wurde die Möglichkeit geschaffen, Betriebsräte einzurichten. Diesen Zweck hat man schon vor rund 100 Jahren erkannt, als man das Betriebsrätegesetz in Kraft setzte, welches 1974 durch das Arbeitsverfassungsgesetz ersetzt wurde. Grundsätzlich ist in jedem Betrieb ab einer Arbeitnehmerzahl von fünf Personen ein Betriebsrat einzurichten. Es gibt keine normierte Sanktion, wenn sich die Arbeitnehmer nicht bereit erklären, sich einer solchen Wahl zu stellen, wohl aber dann, wenn der Arbeitgeber die Wahl versucht zu verhindern.