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Martin Holzinger - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Was ist eine Ausgliederung?

Unter einer Ausgliederung wird die Übertragung von Aufgaben einer Gebietskörperschaft (Bund, Land, Gemeinde, Gemeindeverband) auf rechtlich selbstständige Rechtsträger verstanden. Im Gegensatz zur Privatisierung hält die öffentliche Hand die Eigentumsmehrheit, in den meisten Fällen trägt die Gebietskörperschaft auch nach der Ausgliederung 100 % des Eigentums. Gleichzeitig wird jenes Personal, welches bisher die Aufgaben vollzogen hat, auf den neuen Rechtsträger übertragen. Für das bestehende Personal werden in den Ausgliederungsgesetzen eigene Überleitungsregelungen normiert.

Zu den Ausgliederungen zählen beispielsweise die Universitäten, das Arbeitsmarktservice (AMS), die Museen, die Statistik Austria oder die Buchhaltungsagentur.

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