3.2.1 Vorschriften, Ablauf, Rahmenbedingungen
Arbeitsplätze oder bestimmte Arbeitsvorgänge, an denen schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen beschäftigt werden, können mit spezifischen Gefahren für diese Arbeitnehmerinnen verbunden sein. Zum Schutz dieser besonders gefährdeten Personengruppe ist eine besondere Evaluierungspflicht für Arbeitgeberinnen gesetzlich verankert (Mutterschutzgesetz – MSchG). Die Ermittlung, Beurteilung und Verhütung von Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit von werdenden und stillenden Müttern und ihre Auswirkungen auf die Schwangerschaft oder das Stillen wird in § 2a, die Maßnahmen zur Gefahrenverhütung werden in § 2b des Mutterschutzgesetzes 1979 geregelt (Novelle BGBl Nr 434/1995).