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Dokument-ID: 825767
8.3 Vereinbarte Elternteilzeit
Voraussetzungen
Hat eine Arbeitnehmerin nun keinen Anspruch auf Elternteilzeit, kann diese Elternteilzeit (samt Beginn, Lage und Dauer derselben) mit dem Arbeitgeber „vereinbaren“. Auch hier gilt: Die Arbeitnehmerin muss ihre Arbeitszeit um mind 20 % reduzieren und muss mindestens 12 Stunden wöchentlich arbeiten. Diese Bandbreite gilt für Geburten ab 01.01.2016.