15.4 Entgeltfortzahlung und Erstattungsanspruch
Arbeitgeber-Sphäre
Gem § 1155 Abs 1 ABGB hat der Arbeitgeber bei Arbeitsverhinderungen, die in die Arbeitgeber-Sphäre fallen, einen (zeitlich unbegrenzten) Anspruch auf Entgeltfortzahlung; er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er sich infolge des Ausfalls der Arbeitsleistung erspart hat oder anderweitig erworben bzw absichtlich zu erwerben verabsäumt hat. In die Arbeitgeber-Sphäre fallen etwa Betriebsschließungen, Auftragsrückgänge oder Produktionsausfälle. Dies gilt daher auch, wenn diese Umstände mit COVID-19 in Verbindung stehen.