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Dokument-ID: 774647
6.4 Möglichkeiten des Betriebsrats
Entscheidend ist für den Betriebsrat zunächst die Frage, ob eine wesentliche Verschlechterung der kollektivvertraglichen und/oder betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitsbedingungen verbunden ist (§ 3 Abs 5 AVRAG).