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Dokument-ID: 774627
6.1 Begriff Betriebsübergang, Vorzeichen für Betriebsübergänge
Allgemeine Bemerkungen
Unter einem Betriebsübergang (Rechtsbegriff) versteht man im weitesten Sinn den Übergang eines Betriebes oder Betriebsteils von einem Inhaber auf den anderen. Der Begriff des Betriebsüberganges ist hierbei sehr weit zu verstehen, sofern bestimmte grundsätzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Durch entsprechende Gesetzgebungsmaßnahmen auf EU-Ebene sind die Regelungen in der Europäischen Union im Wesentlichen vereinheitlicht.