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Neu Dokument-ID: 780149

Melanie Haberer | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2 Gleitzeit

Allgemeines

Die Gleitzeit ist das Paradebeispiel flexibler Arbeitszeit in Österreich. Sie wird gerne und viel genutzt und erhöht laut Studien die Arbeitszufriedenheit unter Arbeitnehmern. Besteht ein Betriebsrat, wird Gleitzeit per Betriebsvereinbarung eingeführt. Dazu ist keine eigene kollektivvertragliche Ermächtigung mehr notwendig, da das AZG die Betriebsvereinbarung direkt zur Einführung ermächtigt. Ohne Betriebsrat wäre die Einführung von Gleitzeit durch Einzelvereinbarung möglich.

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