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Dokument-ID: 774586
3.5.2 Lehrlinge
Lehrlinge sind Arbeitnehmer, die im Betrieb auf Basis des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) ausgebildet werden sollen. Die Ausbildung von Lehrlingen ist an zahlreiche Voraussetzungen beim Arbeitgeber geknüpft. Dies gilt insbesondere bei minderjährigen Lehrlingen.