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Neu Dokument-ID: 777458

Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Allgemeine Befugnisse des Betriebsrats

Die allgemeinen Befugnisse des Betriebsrates sind:

  • Überwachungsrechte (§ 89 ArbVG)
  • Interventionsrechte (§ 90 ArbVG)
  • Recht auf allgemeine Informationen (§ 91 ArbVG)
  • Recht auf Beratungen mit dem Betriebsinhaber (§ 92 ArbVG)
  • Rechte betreffend den Arbeitsschutz (§ 92a ArbVG)
  • Rechte betreffend die betriebliche Frauenförderung und Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Betreuungspflichten und Beruf (§ 92b ArbVG)
  • Recht zur Errichtung und Verwaltung von Wohlfahrtseinrichtungen der Arbeitnehmer (§ 93 ArbVG)

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