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Dokument-ID: 775063
3.5 Haftung für den Betriebsratsfonds
Der Betriebsratsfonds wird vom Betriebsrat verwaltet. Der Betriebsrat (als Gremium) beschließt über die Ausgaben und die Verwahrung bzw Veranlagung der Gelder. Da der Betriebsrat autonom über diese Mittel entscheidet, ist er auch für die Rechtmäßigkeit der Verwaltung verantwortlich.