7.6 Vertrauensarbeitszeit
Begriff „Vertrauensarbeitszeit“
Unter dem Begriff „Vertrauensarbeitszeit“ wird allgemein der Verzicht des Arbeitgebers auf die Überwachung von Anwesenheit und auch der Kontrolle der Arbeitszeit verstanden. Im Zentrum steht, dass der Arbeitnehmer die Hauptleistung aus dem Arbeitsvertrag unter Eigenverantwortung für Gestaltung, Erfassung und Dokumentation seiner Arbeitszeit in Selbsteinteilung erbringt. Die Verantwortung zur Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Arbeitszeitregelungen liegt jedoch weiterhin beim Arbeitgeber.