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Neu Dokument-ID: 904735

Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.10 Zusammenfassung der Fristen

Wahl des Wahlvorstandes

Frist

Wahl des Wahlvorstandes bei neu errichteten Betrieben

Vier Wochen nach dem Tag der Aufnahme der Betriebstätigkeit

Wahl des Wahlvorstandes bei bestehendem BR

Im Zeitraum zwischen 10 und 12 Wochen vor Ablauf der Funktionsperiode des bestehenden BR

Wahl des Wahlvorstandes bei Feststellung der Nichtigkeit einer Wahl oder bei vorzeitiger Beendigung der Tätigkeitsdauer 

Unverzüglich

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