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Dokument-ID: 904735
7.10 Zusammenfassung der Fristen
Wahl des Wahlvorstandes | Frist |
Wahl des Wahlvorstandes bei neu errichteten Betrieben | Vier Wochen nach dem Tag der Aufnahme der Betriebstätigkeit |
Wahl des Wahlvorstandes bei bestehendem BR | Im Zeitraum zwischen 10 und 12 Wochen vor Ablauf der Funktionsperiode des bestehenden BR |
Wahl des Wahlvorstandes bei Feststellung der Nichtigkeit einer Wahl oder bei vorzeitiger Beendigung der Tätigkeitsdauer | Unverzüglich |