3.4 Privatrechtliche Autorisierung im Arbeitsrecht
Das private Arbeitsrecht kennt auf der gesetzlichen Ebene kaum detaillierte Regelung zur Frage der Kontrolle sowie der privaten Nutzung dienstlicher IT-Ressourcen. Im privaten Bereich ist die konkrete betriebliche Regelung dieser Fragen vielmehr auf die Ebene des kollektiven Arbeitnehmerschutzes (Betriebsrat, Gewerkschaften) verlagert. Während Kollektivverträge kaum Regelungen zu diesen Themenkreisen vorsehen, sind es typischerweise Betriebsvereinbarungen, mit denen der Interessenausgleich bestmöglich gewährleistet werden soll.