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Petra Laback - Herta Bauer - Maria Janosevic | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.5 Jobsharing

Definition

Beim Jobsharing beschäftigt ein Arbeitgeber mehrere Arbeitnehmer (im Allgemeinen jedoch nur zwei), um gemeinsam einen bestimmten Vollzeitarbeitsplatz zu füllen. Es handelt sich somit um eine spezielle Form der Teilzeitarbeit, die den Bedarf der Arbeitnehmer nach einer Teilzeitposition mit der Anforderung des Unternehmens, den Arbeitsplatz kontinuierlich zu besetzen und die gesamte Arbeitsplatzbeschreibung abzudecken, verbindet.

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