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Dokument-ID: 772951
2.2 Von der Betriebsvereinbarung erfasster Personenkreis
Betriebsvereinbarungen können nur für vom Betriebsrat vertretene Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Ein Arbeiterbetriebsrat kann eine Betriebsvereinbarung nur für Arbeiter, ein Angestelltenbetriebsrat nur für Angestellte abschließen. Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung für Arbeiter und Angestellte setzt einen gemeinsamen Betriebsrat oder einen Betriebsausschuss voraus.