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Dokument-ID: 772948
2.1 Vertragspartner von Betriebsvereinbarungen
Einleitung
Betriebsvereinbarungen ermöglichen es dem Betriebsinhaber und der betrieblichen Interessenvertretung, verbindliche Vereinbarungen für einen generell umschriebenen Personenkreis zu treffen und damit gesetzliche und kollektivvertragliche Bestimmungen für den Betrieb zu ergänzen oder anzupassen.