13.3 Der 12-Stunden-Tag – Gleitende Arbeitszeit
Die Novelle im Arbeitszeitgesetz
Seit 01.09.2018 sind die neuen Regelungen im Arbeitszeitgesetz (kurz: AZG) in Kraft. Bis dahin durfte grundsätzlich die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu zehn Stunden und eine wöchentliche Normalarbeitszeit auf bis zu fünfzig Stunden verlängert werden. Nun darf die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden und die wöchentliche Normalarbeitszeit auf bis zu sechzig Stunden ausgedehnt werden, dies zum Beispiel bei einem erhöhten Arbeitsbedarf oder bei gleitender Arbeitszeit.