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Neu Dokument-ID: 863713

Martin Holzinger - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

8 Doppelfunktion als Betriebsrat sowie als Dienststellenausschuss

Eine große Anzahl von Ausgliederungsgesetzen hat normiert, dass der Betriebsrat für die Beamten als Personalvertretung fungiert. Wie bereits dargestellt, werden die amtierenden Mitglieder der Personalvertretung mit dem Zeitpunkt der Ausgliederung zu Betriebsräten, wenn dies im Ausgliederungsgesetz so festgelegt wurde. Für die zur dauernden Dienstleistung zugewiesenen Beamten ist in der Regel weiterhin der Zentralausschuss zuständig, zu welchem sie auch alle fünf Jahre im Zuge der Personalvertretungswahlen wahlberechtigt sind. Da diese Beamten gleichzeitig als Arbeitnehmer im Sinne des ArbVG gelten, besitzen sie auch für den Betriebsrat das aktive und passive Wahlrecht.

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