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Dokument-ID: 772954
2.3 Regelungsbefugnisse der Betriebsvereinbarung
Die Regelungsbefugnisse der Betriebsvereinbarung sind begrenzt. Sie dürfen nur in jenen Angelegenheiten abgeschlossen werden, die ihr Gesetz oder Kollektivvertrag übertragen. Es gibt also Regelungen, die ausschließlich im Gesetz oder im Kollektivvertrag vorbehalten sind und nicht durch Betriebsvereinbarung geregelt werden sollen.