2.2 Rechte und Pflichten im Arbeitnehmerschutz
Allgemeine Arbeitgeberpflichten
Arbeitgeber haben für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Es sind die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit sowie der Integrität und Würde erforderlichen Maßnahmen zu treffen, einschließlich der Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefahren, zur Information und zur Unterweisung sowie der Bereitstellung einer geeigneten Organisation und der erforderlichen Mittel. Diese grundsätzliche Regelung (Generalklausel) wird durch die weiteren Vorschriften im ASchG präzisiert.