2.1 Grundsätze und Schutzziele im Arbeitnehmerschutz
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBl Nr 450/1994, und die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen (zB AStV, AM-VO, VGÜ 2014, GKV 2011, SVP-VO, SFK-VO etc) zielen darauf ab, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden und den Arbeitnehmern ein Leben ohne arbeitsbedingte, gesundheitliche Beeinträchtigungen zu ermöglichen. Vorbeugender Arbeitnehmerschutz beschränkt sich nicht darauf, Arbeitsplätze im technischen Sinn sicher zu gestalten, vielmehr sind die Arbeitnehmer vor allen arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren im Betrieb zu schützen. Dabei sind insbesondere auch Fragen der Arbeitsorganisation, der psychischen Belastungen und des Einflusses der Umwelt auf den Arbeitsplatz zu berücksichtigen.