2.2.5 Erhöhung des Mitarbeiterstandes durch Praktikanten und Volontäre
Im Zusammenhang mit der Ausbildung, insbesondere von Schülern und Studenten, gibt es verschiedene Sonderformen der Beschäftigung, die zwar von der Anzahl her zur Erhöhung des Mitarbeiterstandes führen, die allerdings nicht tatsächlich zu den Mitarbeitern im engeren Sinn dazugezählt werden können und für die auch rechtliche Sonderbestimmungen existieren. Zusammengefasst betrifft dieser Punkt all die Fälle, wo Schüler oder Studenten im Rahmen ihrer Ausbildung praktische Tätigkeiten verrichten müssen und dazu kurzfristig in einem Betrieb arbeiten.