3.3.1 IKT-Novelle zum Beamtendienstgesetz (BDG)
Die erste ausführliche Regelung zu der beschriebenen Abwägungsproblematik hat in die österreichische Rechtsordnung mit der „IKT-Novelle“ • [Fußnote: BGBl I Nr 77/2009.] zum Beamtendienstrecht im Jahr 2009 Eingang gefunden. Obwohl diese Regelung nur für den öffentlichen Dienst verbindlich ist, lassen sich daraus auch für die gleichgelagerten Probleme im privaten Arbeitsrecht einige hilfreiche Ansätze gewinnen. Festzuhalten ist, dass sich der Gesetzgeber für diese „IKT-Novelle“ des Bundes auch an der Literatur und Judikatur zum privaten Arbeitsrecht orientiert hat.