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Dokument-ID: 1006528
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Datenschutz und Arbeitsrecht
Das Verhältnis zwischen Arbeits- und Datenschutzrecht ist ein schwieriges. Obwohl es schon seit dem Datenschutzgesetz 1978 (DSG 1978) einschlägige Vorschriften in Österreich gab, die auch Auswirkungen auf das Arbeitsrecht hatten, sah man dies in der Vergangenheit oftmals als eigenes Rechtsgebiet an. Den Schutz von Persönlichkeitsrechten regelt § 16 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) bereits seit 1811(!).