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Neu Dokument-ID: 863670

Martin Holzinger - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Zweck und Inhalt von Ausgliederungsgesetzen

Erst durch die gesetzliche Festlegung kann eine Ausgliederung vollzogen werden. In den ersten Paragrafen des Ausgliederungsgesetzes wird üblicherweise die Gründung des neuen Rechtsträgers, der neuen Einrichtung, beschrieben. Üblicherweise kommen die Rechtsformen „Kapitalgesellschaften“ und „Körperschaften öffentlichen Rechts“ in Betracht. Bei den Kapitalgesellschaften kann eine Unterteilung in Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung vorgenommen werden.

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