3.2.1 Kontrolle des Nutzerverhaltens in betrieblichen IKT-Systemen
Ein wesentliches primäres Interesse des Arbeitgebers besteht regelmäßig darin, die Sicherheit, Integrität und Funktionsfähigkeit der eigenen IT-Systeme zu gewährleisten. Serversysteme sind nun technisch grundsätzlich so konzipiert, dass ein oder mehrere Systemadministrator(en) mit Hilfe von Diensten, Ereignis-IDs und einer Vielzahl von Reporting-Optionen das System praktisch beliebig überwachen und kontrollieren können. Mit Hilfe weiterer gängiger Analysetools ist der Administrator rein technisch in der Lage, grundsätzlich jedes Ereignis im IP Netzwerk zu verfolgen und jeweils einen Alarm auf ein bestimmtes Ereignis oder die Verkettung mehrerer Ereignisse zu triggern. Dass ein Systemadministrator mit umfassender Berechtigung rein technisch die Kontrolle über das System ausüben kann, ist bis zu einem gewissen Grad unvermeidlich, weil ansonsten die Funktionalität gar nicht gewährleistet werden kann.