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Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.1 Unter welchen Voraussetzungen ist ein Betriebsrat zu errichten?

Gem § 1 Abs 1 BRWO 1974 kann in einem Betrieb iSd ArbVG, in dem dauernd mindestens fünf in der Betriebsversammlung stimmberechtigte Arbeitnehmer (kurz: AN) beschäftigt werden, ein Betriebsrat (kurz: BR) gewählt werden. Es sind jedoch keine Sanktionen daran geknüpft, falls bei Vorliegen der Voraussetzungen kein BR eingerichtet wird.

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