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Dokument-ID: 773031
2.8 Betriebsvereinbarungen – ausgewählte Einzelfälle
Personalfragebögen (§ 96 Abs 1 Z 2 ArbVG)
Personalfragebögen unterliegen der zwingenden Mitbestimmung, wenn damit Fragestellungen verbunden sind, die über die allgemeinen Angaben zur Person (zB Name, Adresse, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer) oder Angaben über die fachliche Voraussetzungen für die beabsichtige Verwendung des Arbeitnehmers (zB Ausbildungsverlauf, Lebenslauf, Vordienstzeiten) abgefragt werden.