9 Anwendung kollektiver Rechtsquellen
Kollektivvertrag
Unter Kollektivverträgen sind Vereinbarungen zu verstehen, die zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits schriftlich abgeschlossen werden (§§ 2 bis 17 ArbVG). Auf Arbeitnehmer/innenseite werden Kollektivverträge in der Regel vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) und den einzelnen Gewerkschaften (GPA-djp, GÖD, younion, Bau-Holz, PRO-GE, vida, GPF) ausverhandelt und abgeschlossen, auf Arbeitgeber/innenseite von der Wirtschaftskammer Österreich und den einzelnen so genannten Fachverbänden.