2.5.1 Ausländerbeschäftigung
Bei der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern muss zwischen solchen unterschieden werden, denen es im Rahmen der Freizügigkeitsregeln der Europäischen Union freisteht, ohne gesonderte Bewilligungen in der gesamten Europäischen Union zu arbeiten und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist. Schweizer Staatsbürger sowie EWR-Staatsbürger sind Staatsbürgern der Europäischen Union gleichgestellt, diese Staatsbürger benötigen für ihre Niederlassung in Österreich lediglich eine Anmeldebescheinigung, die von der zuständigen Aufenthaltsbehörde ausgestellt wird, darüber hinaus besteht für diese Staatsbürger die Möglichkeit, dass sie sich vom zuständigen AMS zur Erleichterung der Abwicklung von allfälligen Kontrollen eine EU-Freizügigkeitsbestätigung ausstellen lassen. Arbeiten dürfen sie ohne Beschränkungen.