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Dokument-ID: 304430
3.2.4 Mutterschutzevaluierung – Maßnahmen (§§ 2a und 2b MSchG)
Ergeben sich aufgrund der Arbeitsplatzevaluierung Gefahren für Sicherheit und Gesundheit für werdende oder stillende Mütter, so sind Maßnahmen in der folgenden Reihenfolge zu treffen: