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Gerald Gries | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4 Recht auf Anhörung und Beratung

Allgemeine Anhörungs- und Beratungsrechte

Auf die Beratungsrechte des Betriebsrates in bestimmten wirtschaftlichen Angelegenheiten, insbesondere nach der Übermittlung von Jahresabschlüssen, wurde bereits oben eingegangen. Auch ansonsten sind die Anhörungs- und Beratungsrechte stark ausgeprägt.

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