1.1 Mitspracherechte bei der Einführung neuer Arbeitsprozesse
Auf Basis zahlreicher unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen hat der Betriebsrat bestimmte zwingende Informations-, Überwachungs- und Mitwirkungsrechte, die bei der Implementierung von neuen Arbeitsprozessen, also der Neuschaffung und dem Abarbeiten von neuen Aufgaben im Betrieb, vom Arbeitgeber zu beachten sind. Die Rechte des Betriebsrates auf Mitsprache sind im Wesentlichen im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) geregelt. Sie sind unterschiedlich ausgestaltet und existieren überall dort, wo Maßnahmen des Arbeitgebers Arbeitnehmer in der einen oder anderen Art und Weise betreffen können. Die Möglichkeiten des Betriebsrates sind hierbei gestaffelt angelegt; teilweise beschränken sie sich auf reine Informationsrechte ohne Interventionsmöglichkeiten, teilweise können Maßnahmen ohne Zustimmung des Betriebsrates überhaupt nicht umgesetzt werden.