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Dokument-ID: 774931
1.4.2 Serviceleistungen
Die zweite große Gruppe von Aufgaben sind die individuellen Serviceleistungen, die der Betriebsrat anbietet. Hier ist zu unterscheiden zwischen Leistungen, die der Betriebsrat zu erbringen hat, und Leistungen, deren Angebot freiwillig ist.