3.1.1 Fokus der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastungen
Was in Österreichs ArbeitnehmerInnenschutz als „Evaluierung psychischer Fehlbelastungen“ (Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, Festlegung von Maßnahmen nach § 4 ASchG) bezeichnet wird, heißt in Deutschland „Psychische Gefährdungsbeurteilung“. Statt von psychischen Belastungsfaktoren kann auch von arbeitsbedingten Stressoren gesprochen werden. Es sind inzwischen dazu einige Artikel und Publikationen erschienen (Gruber, H. Kittelmann M., Mierdel B., 2010; Holm & Geray, 2010; Molnar M., 2010).