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Dokument-ID: 827580
8.2 Anspruch auf Elternteilzeit
Voraussetzungen
Arbeitnehmerinnen mit einer ununterbrochenen Dienstzeit von zumindest drei Jahren, die in einem Betrieb mit mehr als 20 ArbeitnehmerInnen tätig sind, verfügen über einen Anspruch auf Elternteilzeit. Stichtag ist der Zeitpunkt des (beabsichtigten) Antritts der Elternteilzeit.