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Dokument-ID: 994748
3.3.1 Zustimmung des Betriebsrats bei Persönlichkeitstests
Sachverhalt
OGH 9 ObA 94/17i vom 27.02.2018
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte sich in diesem Fall mit der Frage zu befassen, ob der Einsatz eines Persönlichkeitstests als System zur Beurteilung von Arbeitnehmern iSd § 96a Abs 1 Z 2 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) schon durch die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein kann, oder ob hierfür vielmehr erst eine Genehmigung des Betriebsrates einzuholen wäre.