7.2 Arbeitsrechtliche Regelungen der KI-Verordnung
Der österreichische Gesetzgeber hat bislang noch keine spezifischen Vorschriften zum Einsatz von KI im Betrieb erlassen. Jedoch enthält die KI-Verordnung der Europäischen Union (VO [EU] 2024/1689) einige Regelungen, die auch aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beachten sind. Diese gelten in Österreich unmittelbar. Betriebsinhaber:innen müssen sich an diese Vorgaben halten, ohne dass die KI-Verordnung vom österreichischen Gesetzgeber in nationales Recht (Bundesgesetz) umgesetzt werden muss. Soweit die KI-Verordnung keine speziellen Regelungen für eine arbeitsrechtlich relevante Frage enthält, bleiben die „allgemeinen“ Regelungen des österreichischen Arbeitsrechts maßgeblich. Daher sind bei der Verwendung von KI im Betrieb, unabhängig von den Vorgaben der KI-VO, allgemeine Regelungen, etwa betreffend Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates, Fürsorgepflicht der Arbeitgeber:innen usw, nach wie vor zu beachten.