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Dokument-ID: 1013274
3.4.6 EuGH: Pflicht zur angemessenen Aufklärung zu Urlaubsanspruch und dessen Verjährung
Gegenständliche Sachverhalte (Deutschland)
Ein ehemaliger Rechtsreferendar des Landes Berlin hatte sich dafür entschieden, in den letzten fünf Monaten seines Referendariats keinen Urlaub zu beantragen. Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg forderte er dafür finanziellen Ausgleich. Sein Arbeitgeber argumentierte jedoch, er sei nicht daran gehindert gewesen, den Urlaub zu nehmen.